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Notfall

Unsere Notruf- und Beratungsstelle hat feste Sprechzeiten während derer wir telefonisch erreichbar sind. Gerne können Sie uns auch außerhalb dieser Zeiten auf unseren Anrufbeantworter sprechen und wir rufen mit unterdrückter Rufnummer zurück oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.

In akuten Notfällen erreichen Sie rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, an 365 Tagen im Jahr das Bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Frauen*: Telefon: 08000 116 0116

www.hilfetelefon.de

Vertrauliche Hilfe nach Gewalt

Eine Vergewaltigung stellt immer einen medizinischen Notfall dar. Als Betroffene haben Sie das Recht, sich kostenlos und anonym medizinisch versorgen zu lassen. Alle Ärzt*innen stehen unter Schweigepflicht und sind für Ihre Versorgung da. Niemand darf Sie zu einer Anzeige drängen, Sie allein entscheiden, ob Sie die Vergewaltigung anzeigen. Neben der medizinischen Versorgung besteht auf Ihren Wunsch hin auch die Möglichkeit, Spuren der Tat sichern zu lassen ohne anzeigen zu müssen. Das heißt, Sie allein entscheiden, was untersucht und dokumentiert werden soll. Sollten Sie sich später doch zu einer Strafanzeige entschließen, wird mit ihrer Einwilligung auf die gesicherten Spuren zurückgegriffen. Die Spuren werden für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren aufbewahrt. Das bedeutet, Sie können für sich in Ruhe die Entscheidung treffen, ob Sie den Vorfall anzeigen möchten oder nicht. Um eine Entscheidung treffen zu können, beraten wir Sie auch hierzu gerne kostenfrei und anonym.
Dieses Projekt kann für alle Menschen ab 14 Jahren genutzt werden, die von sexualisierter oder auch häuslicher Gewalt betroffen sind.

Mehr Informationen finden Sie Hier.

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